Die Servicestelle Nachbarschaftshilfe richtet sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, wenn sie sich
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Die Servicestelle Nachbarschaftshilfe richtet sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ehrenamtlich von ihren Nachbarinnen und Nachbarn unterstützen lassen und dies mit einer Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag bezahlen. Hierfür ist es jedoch notwendig, bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registriert zu sein. Dabei unterscheidet sich die Unterstützung in zwei unterschiedliche Modelle. Eine Möglichkeit zur Unterstützung ist die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Der Entlastungsbetrag kann allerdings auch für eine Haushalts- und Betreuungshilfe eingesetzt werden.
Eine Referentin der Servicestelle erläutert Ihnen, wie es funktioniert und was Sie dafür tun müssen. Und natürlich beantwortet sie gerne alle Ihre Fragen zu diesem Thema.
Termin: Dienstag, 23. Januar Uhrzeit: 18.30 – 19.30 Uhr Treffpunkt: SieNa Teilnahmegebühr: Kostenfrei Nur mit Anmeldung bis 18. Januar